29.03.2022

Information zur Registrierung von Spieler(innen) aus der Ukraine und aus Russland - Ausserordentliche Verlängerung des internationalen Transferfensters bis am 7. April 2022

Aufgrund der tragischen humanitären Lage in der Ukraine möchte Ihnen die Spielerkontrolle des SFV einige Informationen zur Registrierung von Spielern, die wegen des Konflikts aus der Ukraine flüchten, liefern.

Grundsätzlich können volljährige und minderjährige Amateur-Spieler(innen) ganzjährig registriert werden, sofern sie zuletzt bei keinem ausländischen Klub registriert waren.

Auf clubcorner.ch müssen wie üblich ein Foto und ein Ausweisdokument hochgeladen werden. Als Ausweisdokumente werden akzeptiert: Identitätskarte, Reisepass oder Aufenthaltsbewilligung. Unlesbare oder unverständliche Dokumente werden nicht akzeptiert. Der SFV kann in gewissen Fällen zusätzliche Dokumente verlangen, damit die FIFA-Bestimmungen zum Schutz minderjährigen Spieler eingehalten werden können.

 Für Amateur-Spieler(innen), die zuletzt bei einem Klub des Ukrainischen Fussballverbands oder des Russischen Fussballverbands registriert waren, hat die FIFA eine ausserordentliche Verlängerung der internationalen Registrierungs- bzw. Transferperiode bis am 7. April 2022 in Kraft gesetzt (Brief der Generalsekretärin der FIFA / Zirkular Nr. 1788). Klubs, die ein solches internationales Transfergesuch einreichen möchten, können dieses mittels clubcorner.ch bis zum genannten Datum (23:59 Uhr) einreichen. Gesuche für Spieler(innen), die zuletzt für einen Klub aus einem anderen Land als der Ukraine oder Russland registriert waren, werden von der Spielerkontrolle umgehend abgelehnt und der Transfer-Prozess geschlossen. Für diese gelten die üblichen Registrierungs- bzw. Transferperioden.

Für den ausserordentlichen Transfer bzw. die ausserordentliche Registrierung von Nichtamateuren im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine gelten andere bzw. zusätzliche Vorgaben. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Swiss Football League (Klubs der SFL) bzw. an die Spielerkontrolle des SFV (alle übrigen).

Bei Fragen betreffend Erteilung eines Ausweisdokuments bitten wir Sie, umgehend mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen. Die Spielerkontrolle des SFV kann keine diesbezüglichen Fragen beantworten.

Falls ein(e) Spieler(in) nicht über ein gültiges Ausweisdokument verfügt, kann keine Qualifikation erteilt werden.

27.03.2024

1 Abend, 1 Thema

15.12.2023

Information SFV

15.03.2023

Fussballa 20.23

09.06.2021

Teammeldung FUTSAL

24.09.2020

SFV-Ausweise